Frühförderung Hörgeschädigte
[Nr.99015011000000, 99041013027000 ]
Leistungsbeschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.
Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
- Arbeitsstelle Frühförderung Hessen
- Schulen für Sinnesgeschädigte
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)