Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker, Anerkennung
[Nr.99118017016000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland beispielsweise in der amtlichen Lebensmittelüberwachung oder als Gegenprobensachverständige bzw. als Gegenprobensachverständiger tätig sein wollen, benötigen Sie in der Regel eine Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin bzw. als staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker.
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung V, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein schriftlicher Antrag einzureichen. Dem Antrag sind die Nachweise über das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in beglaubigter Kopie und ggf. Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Berufsbezeichnungen staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (Lebensmittelchemikergesetz) vom 25. August 2011
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung staatlich geprüfter Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (Lebensmittelchemikerverordnung - APOLMChem) vom 30. Juli 2012