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Apotheke, Betriebserlaubnis
[Nr.99004002005000 ]

Leistungsbeschreibung

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

Ein Merkblatt über die mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt:

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem für die Erteilung der Erlaubnis gewünschten Termin gestellt werden.

Fachlich freigegeben am

20.08.2021

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
  • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen. 

Voraussetzungen sind unter anderem: 

dass die antragstellende Person voll geschäftsfähig ist und 

die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker und 

die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und 

über geeignete Räume zum Betrieb einer Apotheke verfügt. 

Bearbeitungsdauer

i.d.R. zwei bis vier Wochen

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration,

Referat V3 Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions-, Betäubungsmittelwesen

Gebühren

  • Gebühr: 1200,00 Euro
    (Neuerrichtung, Kauf, Übernahme)
  • Gebühr: 600,00 Euro
    (Verlegung)
  • Gebühr: 700,00 Euro
    (Übernahme nach Pacht)

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.