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Beratung zur vertraulichen Geburt

Leistungsbeschreibung

Eine Schwangere, die bei der Entbindung ihre Identität nicht preisgeben und die ihr Kind nach der Geburt abgeben möchte (vertrauliche Geburt) hat Anspruch auf eine ausführliche Beratung. Die persönlichen Daten werden durch die Beraterin vertraulich aufgenommen und sicher hinterlegt. Mit 16 Jahren kann das Kind die Identität der Mutter und damit seine Herkunft erfahren.

An wen muss ich mich wenden?

  • Schwangerschaftsberatungsstellen
  • Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

 

Ebenfalls ist das kostenlose Hilfetelefon "Schwangere in Not – anonym & sicher": 0800 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar und hilft in mehreren Sprachen sowie barrierefrei weiter. Es bietet den Schwangeren erste Unterstützung und vermittelt an die lokalen Schwangerschaftsberatungs­stellen weiter.

Umfassende Informationen finden sich auf:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder ein anderes Dokument zur Identitätsfeststellung.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Falls Sie das Kind später wieder zurücknehmen möchten, kann dies nur bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens erfolgen. Dieses dauert ca. ein Jahr.

Was sollte ich noch wissen?

Die elterliche Sorge der Mutter ruht nach der vertraulichen Geburt. Sie kann sich nach der Kindesabgabe jedoch noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden, indem sie vor dem Abschluss des Adoptionsverfahrens gegenüber dem Familiengericht ihre Anonymität aufgibt und das Wohl des Kindes nicht gefährdet wird.

Bemerkungen

Weitere Informationen zur vertraulichen Geburt finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Fachlich freigegeben am

25.10.2016

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration