Fernlehrgänge Zulassung
[Nr.99131020007000 ]
Leistungsbeschreibung
Fernlehrgänge vermitteln den Lernstoff ausschließlich oder überwiegend in räumlicher Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt, wobei der Lernerfolg überwacht wird.
Der Fernunterricht erfolgt daher sehr individuell und unter freier Zeiteinteilung.
Alle Fernlehrgänge bedürfen einer staatlichen Zulassung bevor sie angeboten werden.
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft Fernlehrgänge im Hinblick auf Eignung zur Erreichung der Lehrgangsziele sowie hinsichtlich der Einhaltung der verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften für die Vertragsgestaltung und die Teilnehmerinformationen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Handels-/ Vereinsregisterauszug
- Lehrgangsplanung
- Anmelde-/Vertragsvordrucke
- Informationsmaterial für Teilnehmer
- Prüfungsregelungen
- Externe Vorgaben, z. B. staatliche Ausbildungsordnungen
- Lehrmaterialaufstellung
- Arbeitsmaterialien
- Konzept zum Qualitätsmanagement
Welche Gebühren fallen an?
- Zulassungsgebühr: 150 Prozent vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 Euro
- bei Zulassung nach zunächst vorläufiger Zulassung: 200 Prozent vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 950,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss so rechtzeitig gestellt werden, dass die Zulassungsprüfung vor Vertreib des Fernlehrgangs abgeschlossen werden kann.
Dies sind in der Regel 3 Monate.
Bei schwierigen Verfahren kann die Frist von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht einmal verlängert werden.
Was sollte ich noch wissen?
Hinweise (Besonderheiten)
Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, deren Lehrgangsziel ausschließlich in der unselbständigen Ergänzung anderer, in sich abgeschlossener selbständiger Bildungsangebote besteht und die sich nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen. Bei diesen ergänzenden Fernlehrgängen muss die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Ihr Vertrieb ist der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.