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Hessische Messeförderung beantragen
[Nr.99050073000000 ]

Leistungsbeschreibung

Hessischen Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes sowie von Architektur- und Ingenieurbüros und ähnlichen Freien Berufen können für ihre Beteiligung an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland, eine Förderung erhalten.

Organisiert werden außerdem jährlich mehrere hessische Firmengemeinschaftsstände auf ausgewählten Auslandsmessen.

Kleinbetriebe bis zu 10 Beschäftigte und das Handwerk können für die Beteiligung auf ausgewählten Messen in Deutschland sowie in den Mitgliedsländern von EU und EFTA innerhalb einer Gruppenförderung bezuschusst werden.

An wen muss ich mich wenden?

Interessierte Unternehmen wenden sich an die zuständigen Kammern oder Verbände, die ihrerseits den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung an die Wirtschafts- und Investitionsbank Hessen richten:

  • Handwerkskammern,
  • Industrie- und Handelskammern,
  • Architekten- und Stadtplanerkammer, Ingenieurkammer,
  • Landesfachverbände der gewerblichen Wirtschaft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Über die Antragsunterlagen informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Antragstellung werden keine Gebühren erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen wie Förderrichtlinien und Erläuterungen finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zum Thema "Außenwirtschaft".

  • Außenwirtschaft
    (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)

Fachlich freigegeben am

11.07.2013

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung