Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
[Nr.99063009006000 ]
Leistungsbeschreibung
Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen erteilen die Regierungspräsidien die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.
Anträge / Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja
- elektronische Antragsstellung möglich: ja