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Instrumentenflugberechtigung erwerben
[Nr.99080043000000 ]
Leistungsbeschreibung
Der Betrieb unter Instrumentenflugregeln (IFR) in einem Flugzeug, Hubschrauber, Luftschiff oder einem Luftfahrzeug mit vertikaler Start- und Landefähigkeit ist nur Inhabern der Pilotenlizenzen PPL, CPL, MPL und ATPL mit einer der Luftfahrzeugkategorie angemessenen Instrumentenflugberechtigung (IR) erlaubt.
Anträge / Formulare
Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten des Luftfahrt-Bundesamtes.
- LBA-Formulare
(Luftfahrtbundesamt)