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Öffentliche Vergabe: Teilnahme am wettbewerblichen Dialog beantragen
[Nr.99120001107004 ]

Leistungsbeschreibung

Öffentliche Auftraggeber (Vergabestellen) können oberhalb der EU-weiten Schwellenwerte einen wettbewerblichen Dialog durchführen. Dieses Verfahren ist eine Sonderform des Verhandlungsverfahrens mit Momenten des nicht offenen Vergabeverfahrens. Es dient der Vergabe besonders komplexer Aufträge. Die Vergabestelle kann den wettbewerblichen Dialog durchführen, wenn

  • das Auftragsvolumen den festgelegten Schwellenwert überschreitet und
  • sie objektiv nicht in der Lage ist,
    • die technischen Mittel anzugeben, mit denen ihr Bedarf und ihre Ziele erfüllt werden können oder
    • die rechtlichen und finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzugeben.

Als EU-weite Ausschreibung muss der Aufruf zur Bewerbung um Teilnahme am Verfahren (Teilnahmewettbewerb) im EU-Amtsblatt "S" / TED und nach Hessischem Vergaberecht in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank HAD veröffentlicht werden; die EU-Bekanntmachung kann über die HAD erfolgen. In der Bekanntmachung sind der Bedarf und die Anforderungen darzustellen. Erläuterungen können sie in der Bekanntmachung selbst oder durch eine abrufbare Beschreibung bekannt geben.
 

An wen muss ich mich wenden?

An die Vergabestelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie während des wettbewerblichen Dialogs benötigen, erfahren Sie bei der Vergabestelle.

Welche Gebühren fallen an?

Den Aufwand für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog und die Bearbeitung des Angebots müssen Sie tragen. Ausnahme ist die Aufforderung der Vergabestelle an teilnehmende Unternehmen, z. B. Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen auszuarbeiten. Dann muss sie die Kosten einheitlich und angemessen erstatten.

Fachlich freigegeben am

10.07.2012

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung