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29.04.2021

Aktuell geltende Corona-Regeln im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Für die Regelungen der "Notbremse" ist der Inzidenz-Wert ausschlaggebend

Überschreitet ein Landkreis oder eine Stadt an drei aufeinander folgenden Tagendie Inzidenz von 100, 150 oder 165, gelten dort ab dem übernächsten Tag jeweils zusätzliche bundeseinheitliche Regelungen. Die grundsätzlichen Regelungen auf Basis der Informationen der Hessischen Landesregierung für die jeweiligen Schwellenwerte finden sich im Folgenden:

Stufe 100 (Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, Regelungen treten dann am übernächsten Tag automatisch in Kraft):

Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen:

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur zwischen Personen eines Haustandes mit einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand möglich (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt) - Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.

Ausgangsbeschränkungen:

Kein Verlassen des häuslichen Bereichs (inklusive privatem Grundstück) zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen bei triftigen Gründen, u.a.:

Weg zur Arbeit, medizinischer Notfall, Mandatsausübung, Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren („Gassi gehen").

Bis 24:00 Uhr ist es möglich, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen.

ÖPNV:

Bei der Nutzung besteht die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).

Öffnungen von Geschäften:

Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung. Insbesondere ist beim Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs eine begrenzte Kundenzahl erlaubt (richtet sich nach Größe des Geschäfts).

„Click and meet" (nur bis Inzidenz unter 150: In allen weiteren Geschäften ist Einkaufen mit Termin und einem aktuellen negativen Testergebnis weiterhin möglich. Ebenso bleibt der Dienstleistungsbereich, soweit nicht ausdrücklich genannt, offen, beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.Diese Regelungen gelten jetzt auch für Baumärkte, die nicht mehr pauschal geöffnet sind.

Körpernahe Dienstleistungen:

Körpernahe Dienstleistungen sind nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken und nur mit FFP 2 Maske zulässig. Kosmetik- und Tattoostudios müssen schließen, ebenso Fitnessstudios und Solarien.

Ausnahme: Friseurbesuch und Fußpflege mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test und mit Maske (FFP2). Auf www.marburg-biedenkopf.de/corona finden sich die derzeit an das Kreisgesundheitsamt gemeldeten Testmöglichkeiten im Kreisgebiet.

Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten:

Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Abholung- und Lieferdienste sind weiterhin möglich.

Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativem Test besucht werden.

Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen - ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.

Für alle anderen gilt: Ausübung kontaktlosen Individualsports ist alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen. 

Schulen:

Schulen gehen in den Wechselunterricht. Ohnehin gilt eine Testpflicht für die Präsenztage.

Stufe 150 (Inzidenz über 150 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, Regelungen treten dann am übernächsten Tag automatisch ein):

Alle Geschäfte, die bis zu einer Inzidenz von 150 Terminshopping anbieten durften, müssen ab dieser Stufe schließen. „Click and collect“, also die Abholung von Waren beziehungsweise deren Auslieferung, bleibt weiterhin möglich.

Stufe 165 (Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, Regelungen treten dann am übernächsten Tag automatisch ein):

Schulen und Kitas:

Bei einer Inzidenz über 165 ist der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt. Eine Notbetreuung wird eingerichtet. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.

Eine aktuelle Übersicht über die gültigen Inzidenzwerte und die daraus folgenden Maßnahmen – auch für den Landkreis Marburg-Biedenkopf – finden sich unter www.soziales.hessen.de.

Auf www.marburg-biedenkopf.de/corona finden sich die derzeit an das Kreisgesundheitsamt gemeldeten Testmöglichkeiten im Kreisgebiet.

Quelle: Landkreis Marburg-Biedenkopf