Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 106 »Ehemaliges TNT-Zwischenlager« und der 77. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf
Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 106 „Ehemaliges TNT-Zwischenlager“
und der
77. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
in der Kernstadt
1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 31.03.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 106 „Ehemaliges TNT-Zwischenlager“ sowie die dazugehörige 77. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen.
Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist es, die Voraussetzung für einen langfristigen Betrieb der vorhandenen Anlagen des ehemaligen „TNT-Zwischenlagers“ an der Niederrheinischen Straße sowie weitere bauliche Nutzungen auf dem Betriebsgelände zu ermöglichen. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans und der FNP-Änderung wird die baurechtliche Grundlage für eine nachhaltige Strukturierung und Entwicklung der Flächen gelegt. Im Rahmen der Planungen für den Bebauungsplan soll eine Festsetzung der Baugebietsflächen als „Industriegebiet“ (GI) erfolgen. Durch die FNP-Änderung erfolgt künftig innerhalb des Plangebiets eine Darstellung als „gewerbliche Baufläche“.
Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt rd. 7,1 ha und umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke in der Flur 39, Gemarkung Stadtallendorf:
Flurstücke: 48/694 (tw.), 48/695 (tw.), 48/696 und 48/697 (tw.).
Die räumliche Lage des Plangebiets sowie die Grenze des Geltungsbereichs gehen darüber aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).
2. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie zur 77. FNP-Änderung werden im Zeitraum von
Montag, den 30.09.2024, bis einschließlich Freitag, den 01.11.2024,
im Internet unter der Adresse:
https://www.stadtallendorf.de/Leben/Bauen-Wohnen/Öffentlichkeitsbeteiligung
sowie über das zentrale Internetportal des Landes
https://bauleitplanung.hessen.de/
öffentlich zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich 4, 1. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr) im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Stellungnahmen und Anregungen können im o.g. Zeitraum abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
magistrat@stadtallendorf.de
und/oder an das gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse:
beteiligung@grosshausmann.de
übermittelt werden.
Sie können auch in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift vorgetragen werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die räumliche Lage des Plangebiets, der Geltungsbereich und der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der Geltungsbereich und der Vorentwurf der 77. FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).
Räumliche Lage des Plangebiets (OpenStreetMap Grundlage)
(Planteil – genordet, ohne Maßstab)
Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf der 77. FNP-Änderung
(Planteil – genordet, ohne Maßstab)
Stadt Stadtallendorf, 23.09.2024
Der Magistrat der Stadt Stadtallendorf
Christian Somogyi
Bürgermeister
BPLNr106_TNTZwl_A1_Begruendung
BPLNr106_TNTZwl_A2_Begruendung-Anlage-Immissionsberechnung