B-Plan Nr. 15 - Niederrheinische Straße - 1. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 54/2022
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15
„Niederrheinische Straße, 1. Änderung“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 09.09.2021 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Niederrheinische Straße, 1. Änderung“ in der Kernstadt beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnbebauung durch Errichtung eines Mehrfamilienhauses in einem Teilbereich des Geländes des ehemaligen Baubetriebshofs der Stadt Stadtallendorf an der Nieder-rheinischen Straße.
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die Flurstücke 300/199 (teilweise) und 1/113 (teilweise) in der Flur 39, der Gemarkung Stadtallendorf und umschließt eine Fläche von ca. 0,2 ha.
Der Bebauungsplan dient Maßnahmen der Innenentwicklung und soll nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Der räumliche Geltungsbereich geht aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Entwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung mit Begründung liegen im Zeitraum vom
Dienstag, dem 04.10.2022, bis einschließlich Freitag, dem 11.11.2022,
im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich 4, 1. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Entwurfsunterlagen sowie die Bekanntmachung in dem o.g. Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf unter dem nachfolgend genannten Link:
https://www.stadtallendorf.de/Leben/Bauen-Wohnen/Öffentlichkeitsbeteiligung
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt werden.
Anregungen können im o.g. Zeitraum in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Stellungnahme als E-Mail an die Adresse: magistrat@stadtallendorf.de zu übermitteln. Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gem. § 3 (2), Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Die räumliche Lage des Plangebiets sowie der Entwurf der Bebauungsplanänderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).
Stadt Stadtallendorf, 21.09.2022
Der Magistrat der Stadt Stadtallendorf
Christian Somogyi
Bürgermeister
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