Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 »Fahracker« und der 80. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Im Stadtteil Schweinsberg
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 84/2024
Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 „Fahracker“
und der
80. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Im Stadtteil Schweinsberg
1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 07.12.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 „Fahracker“ sowie der 80. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen.
Allgemeines Planungsziel ist es, die Voraussetzungen für ein bedarfsorientiertes Angebot an Bauland im Stadtteil Schweinsberg zu schaffen. Dabei erfolgt eine Arrondierung von Grundstücksflächen in unmittelbarer Siedlungsrandlage im Bereich der Gemeindestraße „Fahracker“. Im Plangebiet soll eine Ausweisung eines „allgemeinen Wohngebiets“ (WA), eines „Mischgebiets“ (MI) sowie eines „eingeschränkten Gewerbegebiets“ erfolgen.
Die Größe des Geltungsbereichs des Plangebiets beträgt rd. 0,8 ha und umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke in der Flur 2, Gemarkung Schweinsberg:
Flurstücke: 1 (tw.), 28 (tw.), Flur 6, die Flurstücke 79, 80, 81, 82, 83, 87, 89 (tw.).
Die räumliche Lage des Plangebiets sowie die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für den Bebauungsplan sowie die FNP-Änderung gehen darüber aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).
2. Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie zur 80. FNP-Änderung (inkl. eines Konzeptentwurfs zur Umweltprüfung) werden im Zeitraum vom
Montag, den 06.01.2025, bis einschließlich Freitag, den 07.02.2025,
im Internet unter der Adresse:
https://www.stadtallendorf.de/Leben/Bauen-Wohnen/Öffentlichkeitsbeteiligung
sowie über das zentrale Internetportal des Landes
https://bauleitplanung.hessen.de/
öffentlich zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich 4, 1. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Stellungnahmen und Anregungen können im o.g. Zeitraum abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
und/oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro an die Adresse:
übermittelt werden.
Sie können auch in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift vorgetragen werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die räumliche Lage des Plangebiets, der Geltungsbereich und der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der Geltungsbereich und der Vorentwurf der 80. FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).
Räumliche Lage des Plangebiets (OpenStreetMap unmaßstäblich)
Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf des Bebauungsplans
(Planteil – genordet, ohne Maßstab)
Räumlicher Geltungsbereich und Vorentwurf der 80. FNP-Änderung
(Planteil – genordet, ohne Maßstab)
Stadtallendorf, 17.12.2024
Der Magistrat der
Stadt Stadtallendorf
Christian Somogyi
Bürgermeister
FNPAend80_Fahracker_A_Begruendung
FNPAend80_Fahracker_B2_Bestand
FNPAend80_Fahracker_C_Planteil
BPLNr108Fahracker_A_Begruendung