Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 »Fahracker« und der 80. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Im Stadtteil Schweinsberg
Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 „Fahracker“
und der
80. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
Im Stadtteil Schweinsberg
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen der 80. FNP-Änderung sowie des Bebau-ungsplans Nr. 108 „Fahracker“:
• Entwurf des Bebauungsplans (Planteil, textliche Festsetzungen und Begründung),
• Entwurf der FNP-Änderung (Planteil und Begründung),
• Umweltbericht,
• Bestands- und Konfliktplan (Biotop- und Realnutzung),
• Grünordnungsplan,
• Schallschutzgutachten
und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stel-lungnahmen werden in der Zeit von:
Montag, den 02.03.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 08.04.2026
im Internet auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf unter dem nachfolgend genannten Link:
https://www.stadtallendorf.de/Leben/Bauen-Wohnen/Öffentlichkeitsbeteiligung
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Stadtal-lendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich 4, 1. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Stellungnahmen und Anregungen können im o.g. Zeitraum abgegeben werden. Diese sollen elektronisch als E-Mail an die Adresse: magistrat@stadtallendorf.de übermittelt werden. Sie können auch in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung geschickt oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte ken-nen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Für die 80. FNP-Änderung wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbeson-dere Angaben zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnut-zung sowie zum örtlichen Landschaftsbild gemacht. Im Umweltbericht werden weiterhin die ge-planten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung erläutert (inkl. „Eingriffs-Ausgleich nach den Vorgaben des BauGB“). Weiterhin werden Aussagen zum vorsorgenden Hochwasserschutz getroffen. In der Plankarte „Biotop- und Realnutzung“ werden die Ergebnisse örtlicher Kartierungen dargelegt. Im Grünordnungsplan wird das grünordnerische Konzept für das Plangebiet dargestellt.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB lie-gen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen insbesondere zu folgenden Themen-komplexen vor:
• Artenschutz, Biotopschutz
• Flora, Fauna
• Entwässerung des Plangebiets (Abwasser, Oberflächenentwässerung)
• Vorsorgender Hochwasserschutz
• Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
• naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
• Immissionsschutz (Emissionen der Landesstraße)
• Grund-/Trinkwasserschutz (Lage im Wasserschutzgebiet)
• Bodenschutz und Altlasten
• Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
Die räumliche Lage, der Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplans sowie der 80. FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt um-randete Bereiche).
Räumliche Lage des Plangebietes
(Kartengrundlage: OpenStreetMap – unmaßstäblich)
Räumlicher Geltungsbereich und
Entwurf der 80. FNP-Änderung (Planteil – unmaßstäblich, genordet)
Räumlicher Geltungsbereich und Entwurf des Bebauungsplans
(Planteil – unmaßstäblich, genordet)
1_FNPAendNr80_Fahracker_Begruendung
2_FNPAendNr80+BPLNr108_Umweltbericht
3a_FNPAendNr80+BPLNr108_Fahracker_Bestand
3b_FNPAendNr80+BPLNr108_Fahracker_GOP
4_FNPAendNr80_Fahracker_Planteil
5_FNPAendNr80_Fahracker_UmweltbezogeneStellungnahmen
1_BPLNr108_Fahracker_Begruendung
2_FNPAendNr80+BPLNr108_Umweltbericht
3a_FNPAendNr80 BPLNr108_Fahracker_Bestand
3b_FNPAendNr80 BPLNr108_Fahracker_GOP
4_BPLNr108_Fahracker_Festsetzungen
6_BPLNr108_Fahracker_UmweltbezogeneStellungnahmen
7_BPLNr1108_Fahracker_Immissionsberechnung-Nr5866
Stadtallendorf, 20.02.2026
Der Magistrat der
Stadt Stadtallendorf
Christian Somogyi
Bürgermeister