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05.05.2020

Bodenrichtwerte

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte
zum Stichtag 1. Januar 2020

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und des Lahn-Dill-Kreises hat die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands) zum Stichtag
1. Januar 2020 ermittelt.

Die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 17 der Hess. Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV) werden landesweit zentral in einem digitalen Bodenrichtwertinformationssystem geführt.
Die Bodenrichtwerte, die wertbeeinflussenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke und die Bo-denrichtwertzonen werden von der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobi-lienwerte des Landes Hessen (ZGGH) auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters in Form einer digitalen Bodenrichtwertkarte im Internet veröffentlicht und sind voraussichtlich ab Juni 2020 ein-sehbar.
Die automatisierte Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte unter www.boris.hessen.de ist kostenlos.

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