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14.09.2021

Corona Schnelltest in Stadtallendorf nur noch mit Termin

Schnelltest im Stadtallendorfer Testzentrum Am Bärenbach 2 sind ab sofort nur noch mit Termin möglich. 

Das Deutsche Rote Kreuz teilte mit, dass die Abläufe unter dieser Voraussetzung besser gewährleistet werden können und die Aufenthaltszeit der zu Testenden auf diesem Wege minimiert werden soll. Wer sich testen lassen möchte, hat folgende Möglichkeiten einen Termin zu vereinbaren:

Online: test-stadtallendorf.probatix.de

Telefon:0641/40006-0

Telefax: 0641/40006-60

E-Mail: info@drk-mittelhessen.de

Des Weiteren informieren wir sie gerne über die neuen beschlossenen Auflagen zur Kostenpflicht hinsichtlich der Corona Testungen. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass die Bürgerinnen und Bürger ab dem 11. Oktober selbst für Corona-Tests zahlen müssen. Zudem soll es eine Testpflicht für ungeimpfte Menschen für Innenräume geben.

Wer weder genesen noch geimpft ist, muss sich weiterhin testen lassen, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Bei einer Inzidenz von über 35 benötigt man einen negativen Corona-Test, um die Innengastronomie, Sportveranstaltungen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Feste, den Friseur oder die Kosmetik besuchen zu dürfen.

Gefordert wird ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben. Dies gilt für Menschen:

-       die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können

-       für die es keine Impfempfehlung gibt, also Kinder unter zwölf Jahren.

-       die Covid-19-typische Symptome haben

-       die Einrichtungen besuchen, in denen enger Kontakt zu Risikopatienten besteht, wie etwa im Gesundheits- und Pflegebetrieb

Eine Übergangsregel sieht der Entwurf für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren vor. Für sie soll die Frist für kostenlose Corona-Tests Ende November auslaufen. So wolle man den Kindern und Jugendlichen genug Zeit gewähren, um sich über die inzwischen auch für ihre Altersgruppe von der Stiko empfohlene Corona-Impfung zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen.

"Der Bund übernimmt aktuell die Kosten der auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung (TestV). Die aktuelle Fassung der Testverordnung enthält Vergütungsregeln für die Kostenübernahme. Demnach werden für Schnelltests derzeit 11,50 EUR erstattet, für PCR-Tests 43,56 EUR. Die Höhe der Kosten für kostenpflichtige Tests ab dem 11. Oktober 2021 ist derzeit nicht konkretisierbar. Die bisherigen Vergütungshöhen können jedoch als Basis für Schätzungen herangezogen werden.", teile ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums mit.

Quelle: Stadt Stadtallendorf