Erhebung der Gebühren für die Nutzung von Kindertagesstätten teilweise ausgesetzt
Aufgrund des aktuellen Lockdowns wird die Erhebung der Kita-Gebühren gem. §§ 1 bis 3 der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Stadtallendorf, ab dem 01.01.2021
a) bei weniger als 5 Betreuungstagen eines Kindes im Monat vollständig,
b) bei 6 bis 14 Betreuungstagen eines Kindes im Monat zu 50 %,
c) ab 15 Betreuungstagen eines Kindes nicht ausgesetzt.
Die kirchlichen und anderen Träger von Kitas in Stadtallendorf werden aufgefordert, in Ihrem Bereich analog vorzugehen. Entsprechende Einnahmeausfälle sind später zu erstatten.
Die Regelungen gelten für den Zeitraum des aktuellen Lockdowns. Die Regelungen sollen auch für mögliche weitere Lockdown-Phasen im Kalenderjahr 2021 angewendet werden.
Aktuell werden rund Prozent alle angemeldeten Kinder in den Kindergärten der Stadt betreut. Die andere Hälfte der Kinder wird zuhause betreut und besucht die Kindergärten und Kindertagesstätten aktuell nicht.