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01.06.2021

Folgemeldung 421: Gesundheitsamt registriert 16 Corona-Neuinfektionen

RKI-Inzidenz bei 55,9 / Weitere Lockerungen nach Landesregeln gelten ab Mittwoch

Marburg-Biedenkopf –Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages 16 neue Corona-Fälle registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen liegt aktuell bei 10.776. Derzeit werden sechs Betroffene stationär im Krankenhaus behandelt (-2). Davon benötigen zwei Personen eine intensivmedizinische Behandlung (-1). Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt derzeit bei 55,9. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion hat sich auf 280 erhöht (+1).

Das Gesundheitsamt und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuen aktuell 381 aktive Fälle (-25). Die Zahl der Genesenen ist um 40 auf 10.115 Fälle gestiegen.

Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt derzeit bei 55,9. Ab Mittwoch, 2. Juni 2021, 00:00 Uhr, befindet sich der Landkreis somit in Stufe zwei des hessischen Stufenmodells und es treten neue Lockerungen in Kraft. Nach Angaben des Landes gelten dann unter anderem folgende Regeln/Lockerungen:

Kontaktregelungen:

Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder unter 14 zählen nicht mit)

Einkaufen / Einzelhandel:

Alle Geschäfte geöffnet, es gelten Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, ein aktueller Test wird empfohlen

Gastronomie/Tourismus:

Drinnen – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.

Draußen – mit Auflagen – geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc. Ein aktueller Test wird empfohlen.

Clubs & Diskotheken: Öffnung als Bar/Gastronomie möglich

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise sowie zweimal pro Woche

Kultur und Freizeit:

mit Auflagen geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks). Aktueller Test empfohlen.

Veranstaltungen:

Drinnen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen – mit Auflagen – möglich: Aktueller Test, Kontaktdatenerfassung, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich.

Draußen: Bis 200 (ungeimpfte) Personen, aktueller Test empfohlen.

Körpernahe Dienstleistungen / Körperpflege:

Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung, aktueller Test empfohlen

Prostitutionsstätten:
Geschlossen

ÖPNV und öffentlicher Fernverkehr:
Maskenpflicht

Kita:

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Schule:

Präsenzunterricht für Jahrgangstufen 1 bis 13, Testpflicht: zweimal pro Woche

Freizeit- und Amateursport:

Mannschaftssport – mit Hygieneauflagen – möglich, aktueller Test empfohlen. Öffnung Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen mit Personenbegrenzung und Zutrittsregelung sowie Terminvereinbarung, ebenfalls Testempfehlung.

Die jeweiligen Maßnahmen der Bundesnotbremse oder des Stufenmodells des Landes finden sich detailliert online unter www.hsm.hessen.de oder über den Direktlinkhttps://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln#Landesregelungen .

Maßgeblich sind nach Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes jetzt die Inzidenz-Werte des RKI (www.rki.de/inzidenzen). Nach diesen Werten richten sich die Vorgaben, die nach dem Gesetz nun gelten. Die Feststellung der Maßnahmen, die für den Landkreis Marburg-Biedenkopf gelten, erfolgt durch das Hessische Sozialministerium. Die Bekanntmachung der Tage, ab dem die neuen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes gelten, erfolgt ebenfalls durch das Hessische Sozialministerium auf dessen Internetseite unter www.hsm.hessen.de.

Unterdessen können ab sofort alle Impfungen, die im Impfzentrum stattfinden, direkt in den Impfausweis eingetragen werden. Dafür wurde ein eigener Schalter im Impfzentrum geöffnet. Für das Nachtragen von bereits erfolgten Corona-Impfungen steht ab Mittwoch, 2. Juni 2021, montags bis freitags von 11:00 bis 19:00 Uhr, ein Schalter in einem Bürocontainer im Eingangsbereich des Impfzentrums zur Verfügung. Der Kreis weist darauf hin, dass es hierbei zu Wartezeiten kommen kann. Zwingend zum Nachtrag sind die Impfbescheinigung des Impfzentrums, ein amtlicher Lichtbildausweis sowie der Impfpass mitzubringen. Ohne diese Unterlagen ist ein Nachtrag nicht möglich.

Eine weitere Möglichkeit wird in Zukunft auch der vom Bund angekündigte digitale Impfnachweis sein. Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass dieses Angebot in der zweiten Hälfte des zweiten Quartals 2021 (Ende Juni) bereitgestellt werden kann.

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf wurden insgesamt bereits 104.768 Impfungen gegen Covid-19 durch das Impfzentrum durchgeführt: Davon entfallen 75.556 auf die Erstimpfung und 29.212 auf die Erst- und Zweitimpfung. Bezogen auf die Impfungen durch das Impfzentrum entspricht dies bei den Erstimpfungen einer Impfquote von 30,71 Prozent und bei den vollständig geimpften Personen einer Impfquote von 11,87 Prozent.

Aktuelles Kommunales Verteilungsmuster aktive Corona-Fälle (Zahlen vom Vortag in Klammern):

Amöneburg:              0 (3)

Angelburg:                 2 (2)

Bad Endbach:            9 (11)

Biedenkopf:               21 (20)

Breidenbach:             5 (6)

Cölbe:                          11 (12)

Dautphetal:                10 (11)

Ebsdorfergrund:       24 (32)

Fronhausen:               2 (2)

Gladenbach:               52 (53)

Kirchhain:                   29 (32)

Lahntal:                       9 (9)

Lohra:                          8 (8)

Marburg:                     124 (131)

Münchhausen:           1 (1)

Neustadt:                    12 (12)

Rauschenberg:          1 (3)

Stadtallendorf:         49 (44)

Steffenberg:              1 (1)

Weimar:                     3 (5)

Wetter:                       8 (8)

Wohratal:                  0 (0)

Unklar:                       0 (0) = hier läuft aktuell noch die Zuordnung im Rahmen der Fallermittlung

Gesamt MR-BID:     381 (406)

Im Rahmen von Qualitätsprüfungen und Datenaktualisierungen des Gesundheitsamtes kann es vorkommen, dass bereits übermittelte Fälle im Nachhinein aktualisiert und korrigiert werden. Dadurch kann es zu Abweichungen bei der Differenz der im Vergleich zum Vortag gemeldeten Fälle kommen.

Quelle: Landkreis Marburg-Biedenkopf