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05.05.2022

Information zu Rasengräbern auf den Stadtallendorfer Friedhöfen

Ein Rasengrab ist ein Reihengrab für eine Erdbestattung - Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre

Das Rasengrab ist pflegefrei, dies bedeutet, dass auf der Fläche des Grabes kein Grabschmuck (Vasen, Blumenschalen etc.) bzw. andere Gegenstände (Keramikfiguren, Laternen etc.) abgelegt werden dürfen. Weiterhin darf die Fläche auch nicht bepflanzt werden. Für Rasengräber sind einheitliche Grabmale in Form eines Pultsteines aus Naturstein zu verwenden.

Der Pultstein (0,50 m breit und 0,40 m lang) wird auf einer erdbündigen Sockelplatte (0,70 m breit und 0,60 m lang) versetzt, die als Einfassung und Mähkante dient. Der Überstand der Sockelplatte (10 cm) muss jederzeit von den Pflegegeräten unserer Mitarbeiter überfahrbar sein und ist somit ebenfalls von Gegenständen (Keramikfiguren etc.) freizuhalten.

Auszug aus der Friedhofssatzung der Stadt Stadtallendorf § 29 Abs. 9:

(8) Nach der Bestattung wird die Grabstätte seitens der Friedhofsverwaltung – vorbehaltlich geeigneter Witterung – nach Ablauf von vier Wochen geräumt, eingeebnet und mit Rasen ausgesät. Die Grabpflege erfolgt während der gesamten Ruhefrist durch die Friedhofsverwaltung.

(9) Das Ablegen von Grabschmuck bzw. anderen Gegenständen sowie Anpflanzungen auf der Grabstätte sind nicht gestattet. Auf dem Grab dürfen nur Sargauflagen sowie Kränze nach der Trauerfeier abgelegt werden, die nach Verwelken von den Angehörigen in die eigens dafür aufgestellten Behältnisse entsorgt werden müssen. Geschieht dies nicht, so kann die Friedhofsverwaltung die Blumen und Kränze ohne Ankündigung ersatzlos entfernen und entsorgen. Die Friedhofsverwaltung kann Blumenschalen oder andere Gestecke/Gegenstände, die auf dem Grab oder auf der erdbündigen Sockelplatte abgestellt werden, ersatzlos entfernen und entsorgen.

Blumenschalen oder andere Gestecke/Gegenstände

auf dem Grab oder auf der erdbündigen Sockelplatte

werden von unseren Mitarbeitern

ersatzlos entfernt und entsorgt!

Quelle: Stadt Stadtallendorf