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31.03.2021

Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus

Alles rund um das Corona-Virus

Mich und andere schützen

-          AHA (Abstand halten, Hygiene Maßnahmen beachten, Alltagsmaske tragen)

-          Lüften

-          Aktuelle Vorgaben von Bund, Ländern und Landkreisen Folge leisten

Ansteckung und Übertragung

-          Insbesondere durch Partikel die von infizierten Personen beim Husten und Niesen sowie beim Atmen, Sprechen und Singen freigesetzt werden

-          Übertragung und Ansteckung kann auch durch Oberflächen, Lebensmittel und anderen Kontakt wie Händeschütteln geschehen

-          Auch infizierte Personen ohne Symptome können das Virus weitergeben

-          Häufig erscheinen erste Symptome nach 5-6 Tagen. In Einzelfällen erst nach 10-14 Tagen

Verdacht auf Infektion

-          Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sollten Sie zu Hause bleiben und sich umgehend telefonisch an das zuständige Gesundheitsamt wenden – auch wenn Sie keine Krankheitszeichen haben. Das Gesundheitsamt wird Sie über die weiteren erforderlichen Schritte informieren.

-          Wenn Sie Krankheitsanzeichen wie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeine Schwäche bemerken, die auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hindeuten, sollten Sie zu Hause bleiben, die Abstands- und Hygieneregeln einhalten und sich telefonisch beraten lassen. Rufen Sie am besten die Telefonnummer 116117, eine lokale Corona-Hotline, die Hausarztpraxis oder einen anderen behandelnden Arzt bzw. eine Ärztin an.Um sich und andere zu schützen, sollten Sie auf keinen Fall ohne vorherige telefonische Anmeldung eine Arztpraxis aufsuchen. 

Corona-Tests

-          Antigen-Schnelltest: Ein Abstrich von der Rachenwand (durch den Mund) und/oder aus dem Nasen-Rachenraum (durch die Nase) wird entnommen. Die Auswertung erfolgt vor Ort. Das Testergebnis liegt in der Regel in weniger als 30 Minuten vor. Seit dem 8. März können alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal wöchentlich einen kostenlosen Antigen-Test durchführen lassen. Die Tests können beispielsweise in Testzentren der Gesundheitsämter, in Arztpraxen oder auch Apotheken stattfinden. Die Kosten übernimmt der Bund. Ein positiver Antigen-Schnelltest hat eine sofortige Isolierung zur Folge und muss durch einen PCR-Test bestätigt werden.

-          PCR-Test: Wird durch medizinisches Personal in der Regel ein Abstrich von der Rachenwand (durch den Mund) und/oder aus dem Nasen-Rachenraum (durch die Nase) entnommen. Die Durchführung der Analyse alleine dauert etwa vier bis fünf Stunden. Hinzukommen u. a. Transportzeit und die Zeit für die Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse. In der Regel dauert es ein bis zwei Tage, bis nach Probenentnahme das Ergebnis vorliegt. Bei starker Überlastung der Labore kann es gelegentlich länger dauern. Der PCR-Test ist ausschlaggebend für die Einschätzung des Gesundheitsamtes.

Quarantäne und Isolierung

-          Wer in Quarantäne ist, darf kein Kontakt zu anderen Personen haben. Außerdem ist es nicht gestattet, die eigene Wohnung zu verlassen, außer man hat einen Garten, welchen man alleine nutzt, dieser darf betreten werden.

-          Für Personen, die eine positiv getestete Person im eigenen Haushalt haben gilt:

  • Die erkrankte Person sollte allein in einem gut belüftbaren Einzelzimmer untergebracht sein.
  • Die Anzahl der Kontakte zu anderen Personen sollte auf das absolute Minimum reduziert werden, d. h. auf Haushaltsangehörige, deren Unterbringung nicht anderweitig möglich ist oder die zur Unterstützung benötigt werden. 
  • Haushaltsangehörige sollten sich in anderen Räumen aufhalten. Falls dies nicht möglich ist, sollte ein Abstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern eingehalten werden. Zusätzlich sollten Erkrankte sowie Haushaltsangehörige einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Gemeinsame Räume sollten möglichst wenig und am besten zeitlich getrennt genutzt werden. Auch Mahlzeiten sollten nicht zusammen eingenommen werden.
  • Lüften Sie regelmäßig, insbesondere Räume, die von mehreren Personen genutzt werden, wie Küche und Bad.
  • Kontakte zu Personen außerhalb des Haushalts sollten unterbleiben. Lieferungen sollten vor dem Haus- oder Wohnungseingang abgelegt werden. 
  • Die Husten- und Niesregeln sollten konsequent eingehalten werden. Dazu zählt, beim Husten und Niesen ein Taschentuch zu verwenden oder die Armbeuge vor Mund und Nase zu halten und sich von anderen abzuwenden. Danach Händewaschen nicht vergessen!
  • Taschentücher und andere Abfälle von Erkrankten sollten in einem mit einem Müllbeutel versehenen Behälter im Krankenzimmer aufbewahrt werden, bis sie mit dem Hausmüll entsorgt werden.
  • Erkrankte und Haushaltsangehörige sollten insbesondere vor der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang und immer dann, wenn Verschmutzungen sichtbar sind, die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.
  • Erkrankte sollten sich zudem vor dem Kontakt zu anderen Personen die Hände waschen.
  • Für Haushaltsangehörige ist außerdem eine gute Händehygiene nach dem Kontakt mit einer erkrankten Person oder deren unmittelbarer Umgebung wichtig. 
  • Zum Trocknen der Hände sollten möglichst Einmalhandtücher verwendet werden. 
  • Wenn Stoffhandtücher verwendet werden, sollten Gesunde und Erkrankte diese nicht gemeinsam nutzen. Feuchte Handtücher sollten ausgetauscht werden.
  • Wenn die Hände nicht sichtbar verschmutzt sind, kann alternativ zum Händewaschen ein hautverträgliches Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis verwendet werden, das mit mindestens „begrenzt viruzid“ bezeichnet ist. Auf die Sicherheitshinweise der Händedesinfektionsmittel ist zu achten.
  • Häufig berührte Oberflächen (z. B. Nachttische, Bettrahmen und andere Schlafzimmermöbel, Türklinken, Lichtschalter, Smartphones sowie Bad- und Toilettenoberflächen) sollten täglich mit einem haushaltsüblichen Reinigungsmittel und ggf. mit einem Flächendesinfektionsmittel  gereinigt werden. Welche Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen sind, ist mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder der betreuenden Ärztin bzw. dem betreuenden Arzt abzusprechen

Die Wäsche der erkrankten Person sollte in einem separaten Wäschesack gesammelt und nicht geschüttelt werden. Auch sollten die übrigen Haushaltsangehörigen einen direkten Kontakt zur Haut und Kleidung dieser Person vermeiden. Die Wäsche sollte bei mindestens 60° C mit einem herkömmlichen Haushalts-Vollwaschmittel gewaschen und gründlich getrocknet werden.

Quelle: Stadt Stadtallendorf