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14.03.2020

Kindergärten geschlossen

Kinder müssen zuhause betreut werden


Einrichtungen bis auf Weiteres geschlossen / Auch Hallenbad und Sportstätten bleiben zu


Stadtallendorf. Nach intensiven Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern von Landratsamt, Gesundheitsamt und den Kommunen hat die Stadt Stadtallendorf entschieden, ab Montag, den 16. März 2020 alle Kindergärten und –tagesstätten geschlossen zu halten. „Diese Entscheidung wurde durch das Land Hessen vorgegeben, welches wegen des Coronavirus den Unterricht an den Schulen bis zum Ende der Osterferien aussetzt. Diese Entscheidung beinhaltet auch die Betreuung in den Einrichtungen für Kinder. Hier kann lediglich eine Notbetreuung angeboten werden, die Kinder von Eltern betrifft, die bestimmten Berufsgruppen angehören“, so Bürgermeister Christian Somogyi. Eine Übersicht über diese Berufsgruppen findet sich am Ende dieser Mitteilung.
Diese Regelung betrifft die städtischen Kindergärten Hofwiesenweg und Hatzbach, die evangelischen Kindergärten Liebigstraße und Schweinsberg, den integrativen Kinderhort Iglauer Weg sowie die katholischen Kindergärten Marienheim, St. Martin, St. Blasius und St. Elisabeth, St. Katharina, St. Michael, das Kinderzentrum Weißer Stein sowie die Krippen Iglauer Weg und Kirchhainer Weg.
Für Fragen von betroffenen Eltern hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf eine zusätzliche Info-Hotline eingerichtet, die ab Samstag, 14. März 2020, bis voraussichtlich Freitag, 20. März 2020, geschaltet ist. In der Zeit von 9 Uhr bis 16 Uhr können betroffene Eltern unter der Telefonnummer 06421 / 405-1888 Informationen erfragen. Bestehen bleibt auch die Hotline des Gesundheitsamtes zu konkreten Fragen rund um das Coronavirus unter der Telefonnummer 06421 / 405-4444.
„Wir haben uns den Regelungen seitens der Kreisverwaltung auch zur Schließung des Hallenbades Alldomare und der Sporthallen in der Stadt und ihren Stadtteilen angeschlossen“, erläutert Bürgermeister Somogyi weiter und bittet um Verständnis seitens der Bürgerinnen und Bürger sowie der Vereine und Clubs. „Die Lage bleibt dynamisch“, betont Somogyi, „daher ist es wichtig, sich auch immer wieder auf eine veränderte Lage einzustellen und Maßnahmen zu ergreifen. Die wichtigsten Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen sollten inzwischen alle Mitbürgerinnen und Mitbürger in ihr Leben integriert haben. Dafür bedanke ich mich und bitte um Verständnis für unsere Maßnahmen.“

Hintergrund: Besondere Berufsgruppen:

Betreuungsangebote an Schulen und in Kindertageseinrichtungen gibt es für Kinder, deren Eltern in folgenden Bereichen arbeiten (beide Elternteile müssen als Teil dieser Berufsgruppen betroffen sein):

• Angehörige des Polizeivollzugsdienstes

• Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und

• Vollzugsaufgaben wahrnehmen

• Angehörige von Feuerwehren

• Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz

• Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges

• Bedienstete von Rettungsdiensten

• Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes

• Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes

• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, insbesondere

o Altenpflegerinnen und Altenpflege

o Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer

o Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe betreuen,

o Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten

o Ärztinnen und Ärzte

o Apothekerinnen und Apotheker

o Desinfektorinnen und Desinfektoren

o Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger

o Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger

o Hebammen

o Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer

o Medizinische Fachangestellte

o Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten

o Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten

o Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik

o Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

o Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten

o Anästhesietechnische Assistentinnen/Assistenten

o Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner

o Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten

o Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 Rettungsassistentengesetz

o Zahnärztinnen und Zahnärzte

o Zahnmedizinische Fachangestellte


Grundsätzliche Hilfe:
- Hotline Landkreis Marburg-Biedenkopf (werktags, 9 bis 16 Uhr): Telefonnummer 06421 / 405-4444
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Telefonnummer 116 117
- Hotline Hessisches Sozialministerium: Telefonnummer 0800 / 555 4 666
- Aktuelle Informationen gibt es beim Robert-Koch-Institut: www.rki.de

Kindergärten geschlossen
Autor/in: Anke Koob
Quelle: Magistrat Stadtallendorf