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18.01.2022

Neue Regeln für die Innengastronomie

Aktuelle Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen reguliert den Zutritt

Aufgrund des steigenden Pandemiegeschehens gilt im Landkreis Marburg-Biedenkopf, also auch in Stadtallendorf, ab sofort die sogenannte 2G-Plus-Regel in der Innengastronomie. Das heißt, dass folgenden Personengruppen der Eintritt gewährt werden darf: 

• Doppelt geimpft und getestet
• Genesen und getestet
• Dreifach geimpft (geboostert)
• Genesen und doppelt geimpft
• Doppelt geimpft und genesen
• Geimpft, genesen, geimpft
• Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung)
• Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
• Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung)
AUSNAHMEN:
• Kinder unter 6 Jahren (keine Testnotwendigkeit).
• Unter 18 Jahren und Personen, die sich nicht impfen lassen können: mit aktuellem Test oder Testheft.
• Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler: mit einem Test pro Woche im Testheft.

Personen, die vollständig geimpft waren und danach trotzdem erkrankt und wieder genesen sind, gelten ab dem 29. Tag nach dem positiven PCR-Test als „geboostert“.

Quelle: Stadt Stadtallendorf