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27.04.2021

Notbremse: Trauerfeiern auf 30 Personen begrenzt

Begrenzung bei Inzidenz von über 100

Auch vor Trauerfeiern macht die bundesweit geltende Notbremse nicht halt.

Die aktuelle Verordnung besagt, dass alle Trauerfeiern im Stadtgebiet auf 30 Personen zu beschränken sind. Diese Bestimmung bleibt in Kraft, bis die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen unter 100 fällt.

Trotz dieser Einschränkung ist es weiterhin möglich, die Hallen auf den Friedhöfen im Stadtgebiet anzumieten. Hierbei ist es natürlich verpflichtend, die aktuellen Hygieneregeln während der Veranstaltungen einzuhalten.

Quelle: Stadt Stadtallendorf