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15.03.2022

Schreddertermine im Stadtgebiet

Im Frühjahr 2022 bietet die Stadt Stadtallendorf wieder die Serviceleistung „Schreddern von Hecken- und Baumschnitt“ für ihre Bürgerinnen und Bürger zu folgenden Terminen (jeweils von 8.00 – 13.00 Uhr) an:

  • Samstag, 26. März 2022, ehem. Bauschuttdeponie in Niederklein (für die Ortsteile Schweinsberg und Niederklein)
  • Die Annahme auf der ehem. Bauschuttdeponie in Erksdorf (für die Ortsteile Wolferode, Hatzbach und Erksdorf) kann in diesem Frühjahr auf Grund von Transportschwierigkeiten des Abfallverbandes ALF nicht durchgeführt werden.

Stattdessen können die Ortsteile Wolferode, Hatzbach und Erksdorf auf eine andere Annahmestelle ausweichen:

  • Samstag, 02. April 2022, Baubetriebshof der Stadt Stadtallendorf (Niederrheinische Straße 26, Zufahrt über Scharnhorststraße).

Auf Grund der SarsCoV-2-Pandemie ist auch hier die Einhaltung von Maßnahmen zum gegenseitigen Infektionsschutz unabdingbar. Deshalb dürfen innerhalb der Anlage jeweils nur die Andienenden aus einem Fahrzeug aussteigen, wenn sie unmittelbar zum Entladen an der Reihe sind und von den städtischen Bediensteten explizit dazu aufgefordert werden. Beim Verlassen des Fahrzeuges, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Auch hier gilt die 1,5-m-Abstandsregel, die auch gegenüber den städtischen Mitarbeitern einzuhalten ist.

Es wird ausschließlich schredderfähiges Pflanzenmaterial angenommen. Anlieferungen, die Fremdstoffe enthalten, werden von dem mit der Annahme betrauten Personal komplett zurückgewiesen.

Die Anlieferung vor den Terminen ist nicht möglich!

Eine Missachtung dieser Regelung durch Ablagerung vor oder neben den Schredderplätzen müssen wir als illegale Abfallbeseitigung ansehen und zur Anzeige bringen.

Außerhalb dieser Schreddertermine ist eine Entsorgung von Grünabfällen – auch von nicht schredderfähigem Pflanzenmaterial – beim Biomassezentrum Kirchhain-Stausebach (Tel.: 06422 / 7442) zu deren Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 8 – 15:30 Uhr) möglich.

Quelle: Stadt Stadtallendorf