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13.05.2020

Standsicherheit


Durchführung der jährlichen Standsicherheitsprüfung auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Stadtallendorf

 Die Kommunen haben nach ständiger Rechtsprechung alljährlich im Frühjahr alle Grabsteine auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Damit leisten sie einen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen. Die Standsicherheitsprüfungen dienen der Unfallverhütung und werden von einem Prüfberechtigten durchgeführt.


Die Standsicherheitsprüfung der Grabmalanlagen erfolgt nach den Vorgaben der VSG 4.7 (Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) unter Verweis auf die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal 2019) der Deutschen Natursteinakademie und den Vorgaben der Friedhofsordnung der Stadt Stadtallendorf in der aktuell gültigen Fassung. Alle nicht standsicheren Grabmalanlagen erhalten einen aufgeklebten Warnhinweis.
Die Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofes werden in der Zeit von Montag, den 18. Mai bis Freitag, den 22. Mai 2020, die diesjährige Prüfung vornehmen.


Soweit Interessierte dem Prüfer bei seiner Arbeit über die Schulter schauen möchten, können diese unter der Telefonnummer 06428 / 707-420 die genauen Termine erfragen.


Nach Abschluss der Prüfung werden dann die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmalanlagen von der Stadtverwaltung benachrichtigt.

Autor/in: Anke Koob
Quelle: Magistrat der Stadt Stadtallendorf