Seiteninhalt
20.05.2020

Vatertag

An Vatertag nicht die Regeln vergessen

Abstand und Hygiene sind wichtige Ausflugsbegleiter


In diesem Jahr ist alles anders. Daher geht der Blick vieler Väter sorgenvoll in Richtung Keller und Garage, wo der sich in den Vorjahren bestens bewährte Bollerwagen steht. Wird er zum Einsatz kommen? Die Antwort ist einfach: Touren mit dem besten Freund – also einer weiteren Person - oder Mitgliedern des eigenen und eines weiteren Hausstandes sind erlaubt. Dies sind Menschen, die gemeinsam in einem Haushalt wohnen. Auch unter ihnen muss der Mindestabstand von 1,50 Metern gewahrt bleiben. Exzessiver Konsum von Alkohol und Versammlungen vieler Menschen hingegen sind nicht erlaubt.

Das Wandern und Spazierengehen ist problemlos möglich, solange sich die Menschen an die bestehenden Regeln halten. Zu starker Alkoholkonsum lässt diese schnell in Vergessenheit geraten. Die gesetzlichen Vorgaben betonen weiterhin, dass öffentliches Grillen oder Picknicken unabhängig von der Personenanzahl ohne Ausnahme untersagt ist. Die Vertreter der Ordnungsbehörde setzen auf die Vernunft der Bürger in dieser Zeit und speziell an Christi Himmelfahrt, dem sogenannten „Vatertag.“

Vatertag

Autor/in: Anke Koob
Quelle: Magistrat Stadtallendorf