Windpark
Windpark auf den Weg bringen
Partner unterzeichnen Vertrag / Antrag für Anlage „Hopfenberg“
Stadtallendorf. Gemeinsam haben jetzt die EAM GmbH, die Stadt Stadtallendorf und die Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf den Genehmigungsantrag beim Regierungspräsidium eingereicht.
Die EAM-Tochtergesellschaft EAM Natur, die Stadt Stadtallendorf und die Energie-genossenschaft Marburg-Biedenkopf (EGMB) haben gemeinsam die Windpark Hopfenberg GmbH gegründet. Entsprechende Verträge unterzeichneten im Juni die EAM Natur-Geschäftsführer Martin Severin und Siegmund Laufer sowie Stadtallendorfs Bürgermeister Christian Somogyi, der Erste Stadtrat Otmar Bonacker sowie die EGMB-Vorstandsmitglieder Stefan Franke und Willi Rieß. Hauptgesellschafter während der Planungsphase des Windparks ist die EAM Natur mit 98 Prozent. Die Stadt Stadtallendorf und die EGMB halten jeweils ein Prozent an der Windpark Hopfenberg GmbH. Langfristig ist geplant, dass die Stadt Stadtallendorf und die EGMB jeweils 37,5 Prozent der Gesellschafts-Anteile übernehmen und 25 Prozent bei der EAM Natur verbleiben. Geschäftsführer der Windpark Hopfenberg GmbH sind vorerst Martin Severin und Siegmund Laufer.
Geplant sind vier Anlagen zwischen Stadtallendorf und Neustadt
Vorgesehen ist, im Waldgebiet zwischen Stadtallendorf und Neustadt nahe der künftigen Autobahn A49 vier Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 19,2 Megawatt zu errichten. Die zu erwartende Energieerzeugung liegt bei rund 45 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Mit dieser Menge ließen sich bei einem durchschnittlichen Verbrauch von jährlich 2.500 Kilowattstunden etwa 18.000 Zwei-Personen-Haushalte versorgen. Mit der Errichtung des Windparks sollen sich auch interessierte Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen und über die Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf insgesamt 37,5 Prozent der Anteile übernehmen können.
Ende November wurde der Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Regierungspräsidium Gießen eingereicht. Der Antrag umfasst vier Ordner, in denen sich sowohl die Planunterlagen als auch faunistische Gutachten, Schall- & Schattenwurfgutachten, Brandschutzgutachten, Standsicherheitsgutachten, ein denkmalfachliches Gutachten sowie ein Bericht über die Umweltverträglichkeit befinden. Darüber hinaus enthält der Antrag die technischen Beschreibungen der Windenergieanlagen. Alle umweltrelevanten Unterlagen werden im Laufe des Verfahrens öffentlich ausgelegt. Der Zeitraum und Ort der Offenlegung wird durch das Regierungspräsidium Gießen bekannt gegeben.
Ohne zeitliche Verzögerungen könnten die Bauarbeiten im Winter 2020 starten und der Windpark Ende 2021 in Betrieb genommen werden.