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03.12.2021

Zugang zu Trauerhallen nur noch unter Beachtung der 2G-Regel

Die Stadt Stadtallendorf führt ab sofort aufgrund der aktuellen Corona-Situation die „2G-Regel“ (geimpft/genesen) in der Trauerhalle der Kernstadt und den Trauerhallen in den Stadtteilen ein. Ein Eintritt wird nur noch mit entsprechendem Nachweis gewährt. Eine Teilnahme an den Trauerfeiern vor den Hallen im Freien bleibt davon unberührt!



Quelle: Stadt Stadtallendorf