Die Stadt Stadtallendorf appelliert an die Bürgerinnen und Bürger auf das Verbrennen von Gartenabfällen zu verzichten
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist an strenge Vorgaben geknüpft
Diese sind:
- Die genannten Abfälle dürfen nur unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr, samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden.
- Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen.
- Zum Entfachen des Feuers dürfen keine Brandbeschleuniger eingesetzt werden.
Es ist auch aus ökologischer Sicht unzeitgemäß. Die Luft wird durch den Rauch belastet und ein wertvoller Rohstoff geht verloren.
Zudem ist es in Zeiten der Corona-Pandemie besonders wichtig zu lüften. Das bedeutet, dass Feuer und Rauch gerade jetzt die Luftqualität nicht mindern sollten.
Welche Auswirkungen ein Missachten dieser Vorgaben haben zeigte sich am letzten Wochenende. Am Freitag, den 15.01.2020 wurden drei Feuerwehren aus dem Stadtgebiet Stadtallendorf alarmiert, weil der verantwortliche Anmelder in der Feldgemarkung Niederklein anstatt pflanzliche Abfälle Holzabfälle und Bretter verbrannte. Der Feuerschein und die Rauchentwicklung waren weithin sichtbar. Es kommt immer wieder zu unnötigen Alarmierungen der ehrenamtlichen Feuerwehrleute.
Am selben Freitag wurden auf einem städtischen Grundstück in Erksdorf in der Verlängerung "IN DER KREUZE" ohne Aufsicht ebenfalls Holzabfälle verbrannt. Für Hinweise die zur Feststellung des oder der Verursacher führen, wäre der Fachdienst Sicherheit und Ordnung sehr dankbar. Hinweise an 06428 707-222.
Es gibt folgende Möglichkeiten die Gartenabfälle zu entsorgen:
- Verrotten lassen, zum Beispiel durch liegen lassen
- Kompostieren
- Einbringen in den Boden
- Entsorgung via Grüne Tonne
- Der Wertstoffhof in der Niederrheinischen Straße 26b nimmt Laub, Gras und Moos kostenlos entgegen