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30.11.2020

74. Flächennutzungsplanänderung Friedhofserweiterung Niederklein

74. Flächennutzungsplanänderung Friedhofserweiterung Niederklein

Öffentliche Bekanntmachung Nr. 58/2020

Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf; Stadtteil Niederklein

74. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Friedhofserweiterung“

(Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB)


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 25.06.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 74. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Friedhofserweiterung“ im Stadtteil Niederklein beschlossen.

Die Planänderung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung des Friedhofsareals.

Die Planänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Niederklein und grenzt unmittelbar südlich an das bestehende Friedhofsareal an. Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung ist aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandeter Bereich).

2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren)

Der Entwurf der FNP-Änderung liegt mit Begründung vom

Montag den 30.11.2020 bis einschließlich Freitag den 15.01.2021

während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, öffentlich aus.

Hinweis aufgrund der aktuellen Corona-Lage:

Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus, ist die persönliche Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06428 – 707-0 oder per E-Mail unter: magistrat@stadtallendorf.de möglich.

Darüber hinaus werden die Vorentwurfsunterlagen während des oben genannten Zeitraums auf die Internetseite der Stadt Stadtallendorf eingestellt.

Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die FNP-Änderung unberücksichtigt bleiben können.

Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Stadtallendorf, 17.11.2020

Der Magistrat der

Stadt Stadtallendorf

Christian Somogyi

Bürgermeister

74 Änderung FNP_A_Begründung

74 Änderung FNP_B_Planteil

74 Änderung FNP_Anlage_Hydrologisches Gutachten

74 Änderung FNP_Anlage_Ausbahmegenehmigung