74. Flächennutzungsplanänderung Friedhofserweiterung Niederklein
74. Flächennutzungsplanänderung Friedhofserweiterung Niederklein
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 58/2020
Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf; Stadtteil Niederklein
74. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Friedhofserweiterung“
(Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 25.06.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 74. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Friedhofserweiterung“ im Stadtteil Niederklein beschlossen.
Die Planänderung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung des Friedhofsareals.
Die Planänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Niederklein und grenzt unmittelbar südlich an das bestehende Friedhofsareal an. Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung ist aus den nachfolgenden Karten ersichtlich (fett umrandeter Bereich).
2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren)
Der Entwurf der FNP-Änderung liegt mit Begründung vom
Montag den 30.11.2020 bis einschließlich Freitag den 15.01.2021
während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, öffentlich aus.
Hinweis aufgrund der aktuellen Corona-Lage:
Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus, ist die persönliche Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06428 – 707-0 oder per E-Mail unter: magistrat@stadtallendorf.de möglich.
Darüber hinaus werden die Vorentwurfsunterlagen während des oben genannten Zeitraums auf die Internetseite der Stadt Stadtallendorf eingestellt.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die FNP-Änderung unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Stadtallendorf, 17.11.2020
Der Magistrat der
Stadt Stadtallendorf
Christian Somogyi
Bürgermeister