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29.01.2023

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 96 »Westliche DAG«

Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf, Kernstadt
Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 96 „Westliche DAG“
- Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB -

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 96 „Westliche DAG“ in der Kernstadt beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung dient der Anpassung der Regelungsinhalte in einem räumlichen Teilbereich des Bebauungsplan Nr. 96 „Westliche DAG“. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt. Die Änderung wird daher nach den Vorschriften des § 13 BauGB im „vereinfachten Verfahren“ aufgestellt.
Die Bebauungsplanänderung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Umsetzung einer Bebauungskonzeption. Hierzu ist eine geringfügige Änderung bzgl. der überbaubaren Grundstücksflächen sowie der zulässigen Höhe baulicher Anlagen erforderlich.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 325/27 in der Gemarkung Stadtallendorf (Flur 44) und besitzt eine Größe von rund 1,0 ha. Die räumliche Lage des Geltungsbereichs geht ebenfalls aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt mit Begründung von
Montag den 30.01.2023 bis einschließlich Freitag den 03.03.2023
während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, Fachbereich IV, 35260 Stadtallendorf, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Stellungnahmen können im o.g. Zeitraum vorgebracht werden.
Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf, unter dem nachfolgend genannten Link
https://www.stadtallendorf.de
sowie über das zentrale Internetportal des Landes
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Anregungen können im o.g. Zeitraum auch in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Stadtverwaltung oder als E-Mail an die Adresse: magistrat@stadtallendorf.de vorgebracht werden.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanänderung im „vereinfachten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Die räumliche Lage und der Entwurf der Bebauungsplanänderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).


Stadtallendorf, 17.01.2023
Der Magistrat der Stadt Stadtallendorf
Christian Somogyi
Bürgermeister
Bekanntmachung
BPLNr96_WestlDAG-1Aend_A_Begruendung
BPLNr96_WestlDAG1Aend_B_Festsetzungen
BPLNr96_WestlDAG-1Aend_C_Planteil