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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 37a »Die Hofwiese II«

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 37a »Die Hofwiese II«

Öffentliche Bekanntmachung Nr. 30/2022


Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf, Kernstadt
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 37a „Die Hofwiese II“

(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)


1. Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlass und Änderungsinhalte
Nach Abschluss der ersten erneuten Offenlegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB wurden im westlichen Teilbereich des Plangebiets Änderungen in den Flächenzuordnungnen vorgenommen.
- Die Flächen der Allgemeinen Wohngebiete (WA 1) wurden geringfügig nach Westen hin erweitert.
- Im gleichen Maße wurde die Lage der Erschließungsstraße nach Westen verschoben.
- Im Zuge dessen musste auch die Regenrückhaltebecken im Plangebiet ebenfalls flächenmäßig angepasst.
- Die Fläche der öffentlichen Grünflächen verringern sich daher geringfügig.
Diese Änderungen machen eine zweite erneute Offenlegung des Bebauungsplans nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit Begründung vom
Dienstag, den 07.06.2022 bis einschließlich Freitag, den 15.07.2022
im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich 4, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Die Unterlagen werden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Stellungnahmen können im o.g. Zeitraum vorgebracht werden.

Darüber hinaus kann der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37a „Die Hofwiese II“ nebst Begründung sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung in digitaler Form auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf, unter dem nachfolgend genannten Link:
https://www.stadtallendorf.de/
eingesehen und heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Gemäß § 4a Abs.3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den o.g. geänderten Planungsinhalten abgegben werden können.

Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gem. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Die räumliche Lage sowie der Entwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (jeweils fett umrandeter Bereich).


Stadt Stadtallendorf, 23.05.2022
Der Magistrat der Stadt Stadtallendorf


Christian Somogyi
Bürgermeister

Bekanntmachung 30/2022
Begründung
B Festsetzungen.pdf
Anlage Bestand
C Planteil