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05.11.2018

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99 »Schmiedeweg«

Öffentliche Bekanntmachung Nr. 62/2018

Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf, Kernstadt
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99 „Schmiedeweg“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)

Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt im Zeitraum vom:
Montag den 05.11.2018 bis einschließlich Freitag den 16.11.2018
im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich IV - Bauen, Umwelt und Grundstücksangelegenheiten, Zimmer 2.66, zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Anregungen können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Entwurfsunterlagen werden darüber hinaus für den o.g. Zeitraum gem. § 4a (4) BauGB auf die Internetseite der Stadt Stadtallendorf eingestellt.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:
Zum Bebauungsplan wurde eine Realnutzungskartierung durchgeführt und Fachbeiträge zum Arten- und Biotopschutz erstellt und in ihren wesentlichen Aussagen in die Begründung zum Bebauungsplan integriert.

Erforderlichkeit der erneuten Offenlegung
Im Zuge der erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von Seiten des Landesamtes für Denkmalpflege Bedenken gegen die Schaffung von Nachverdichtungsmöglichkeiten innerhalb einer nach Denkmalschutzgesetz ausgewiesenen Gesamtanlage geäußert. Dies hatte zu Folge, dass dieser, als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgsetzte Teilbereich im Norden des Plangebietes wieder aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs herausgenommen werden musste.

Gem. § 4a (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu dem Änderungsinhalt abgegeben werden können.

Gem. § 13a (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.

Die räumliche Lage und der Entwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

Stadtallendorf, 23.10.2018

Der Magistrat der Stadt Stadtallendorf
Christian Somogyi
Bürgermeister

Planungsunterlagen:
Die nachfolgenden Entwurfsbestandteile sind als PDF-Dokumente erstellt, die mit einem entsprechenden Programm (z.B. mit dem kostenlosen „Adobe Reader“) gelesen und ausgedruckt werden können.

Schmiedeweg_A1_Begruendung

Schmiedeweg_A2-Anl1-BiotopArtenschutz

Schmiedeweg_A2-Anl2-ArtbeitragSW_Auszug

Schmiedeweg_A2-Anl3-Bestand

Schmiedeweg_B_Festsetzungen

Schmiedeweg_C_Planteil