Seiteninhalt
14.12.2022

Wirksamwerden 74. Änderung des Flächennutzungsplans

Öffentliche Bekanntmachung Nr. 73/2022

Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf

Wirksamwerden der 74. Änderung des Flächennutzungsplans

(Bereich "Friedhofserweiterung")

im Stadtteil Niederklein

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf in ihrer Sitzung am 12.05.2022 beschlossene 74. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Friedhofserweiterung“ im Stadtteil Niederklein ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorgelegt worden.

Mit Verfügung vom 25.11.2022 (Az.: RPGI-31-61a0100/128-2014/8, Dokument Nr.: 2022/1644881) hat das Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung mitgeteilt.

Gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Stadtallendorf wird mit dieser Bekanntmachung die 74. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Friedhofserweiterung“ im Stadtteil Niederklein wirksam.

Die 74. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Begründung gemäß § 6 BauGB im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, Fachbereich 4, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Darüber hinaus wird die Flächennutzungsplanänderung gem. § 6a Abs. 2 BauGB in das Internet unter https://stadtallendorf.de/Leben/Bauen-Wohnen/Öffentlichkeitbeteiligung eingestellt.

Hinweis nach § 215 BauGB

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 BauGB beim Zustandekommen der Flächennutzungsplanänderung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Stadt Stadtallendorf geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Stadt Stadtallendorf geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.



74. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Friedhofserweiterung“
(Planteil - unmaßstäblich)





Stadtallendorf, 05.12.2022

Der Magistrat der

Stadt Stadtallendorf

Christian Somogyi

Bürgermeister

Wirksamwerden OP-10.12.2022