Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 37a »Die Hofwiese
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 7/2019
Bauleitplanung der Stadt Stadtallendorf, Kernstadt;
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 37a „Die Hofwiese II“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Stadtallendorf hat in ihrer Sitzung am 01.09.2011 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 37a „Die Hofwiese II“ in der Kernstadt beschlossen.
Der Bebauungsplan dient Maßnahmen der Innenentwicklung und wird als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" gem. § 13a BauGB im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Der Geltungsbereich umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Stadtallendorf
Flur: Flurstücke:
26 1/1, 3 (tlw.), 24, 25, 26, 27, 28/1, 28/4, 28/5, 28/6, 29/2, 29/6, 29/7, 29/8, 30, 31, 32/1, 32/2, 33, 34/3, 35/3, 36, 37, 38, 40/1, 40/2, 44/1, 45, 46/1, 46/2, 47/39, 48/39, 49/2, 49/3, 50/3
31 95/6, 224/2, 241/1, 242, 243, 244
und besitzt eine Größe von rd. 5,3 ha. Hiervon sind bereits rd. 1,8 ha bebaut. Die räumliche Lage und der Geltungsbereich sind darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten ersichtlich.
2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. 3 (2) BauGB (beschleunigtes Verfahren)
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit Begründung vom
Montag den 11.03.2019 bis einschließlich Freitag den 12.04.2019
im Rathaus der Stadt Stadtallendorf, Bahnhofstraße 2, 35260 Stadtallendorf, FB IV - Bauen, Umwelt und Grundstücksangelegenheiten, zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Dadurch wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Anregungen können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Entwurfsunterlagen können außerdem auf der Homepage der Stadt Stadtallendorf unter der Internetadresse www.stadtallendorf.de eingesehen und heruntergeladen werden
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37a „Die Hofwiese II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderate weitere Wohnbebauung in diesem Bereich geschaffen sowie die Kindertageseinrichtung „Hofwiese“ in die Planung integriert werden.
Der räumliche Geltungsbereich und der Entwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).
Stadtallendorf, 27.02.2019
Der Magistrat der
Stadt Stadtallendorf
Christian Somogyi
Bürgermeister
Planungsunterlagen:
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