Seiteninhalt

Anerkennung eines ausländischen juristischen Abschlusses
[Nr.99146005007001 ]

Leistungsbeschreibung

Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium der Justiz

Justizprüfungsamt I

Zeil 42

60313 Frankfurt am Main

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ihr Abschlusszeugnis,
  • Ihre Diplome,
  • Prüfungszeugnisse,
  • sonstige Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung

Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Rechtsgrundlage

§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz

Rechtsbehelf

Widerspruch

Bemerkungen

Weitere Informationen:

Fachlich freigegeben am

01.12.2020

Anträge / Formulare

Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Landesjustizprüfungsamt