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Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen
[Nr.99019028016001 ]

Leistungsbeschreibung

Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen in folgenden Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung:

  • Stations-, Gruppen- und Wohnbereichsleitung
  • Leitende Pflegefachkraft
  • Pflegedienst-, Einrichtungs- und Heimleitung
  • Praxisanleitung
  • Hygiene
  • Psychiatrische Pflege
  • Intensivpflege und Anästhesie
  • Operationsdienst
  • Onkologische Pflege und Palliative Versorgung
  • Palliative Versorgung (Palliative Care)

 Den angebotenen Weiterbildungen muss eine Verordnung des Landes Hessen zugrunde liegen.

Ihre Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann dürfen Sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung durchführen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte in Kopie
  • Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (z.B. Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
  • Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
  • Informationen über
    • Lehr- und Stundenpläne
    • fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
    • Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
    • Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort

Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen

Welche Gebühren fallen an?

für die Bearbeitung des Antrags und den abschließenden Bescheid: werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.

Was sollte ich noch wissen?

Die Fachaufsicht überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.

Fachlich freigegeben am

05.06.2014

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministeriums für Soziales und Integration

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.