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Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
[Nr.99063040169001 ]

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster. Die Erfassung der Anlagen erfolgt auf freiwilliger Basis.

Fachlich freigegeben am

15.03.2022

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftliche Anzeige

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz