Seiteninhalt

Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen
[Nr.99061023221001 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.

Fachlich freigegeben am

22.06.2023

Voraussetzungen

  • Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Studium im Inland:

  • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

Studium im Ausland:

  • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht