Seiteninhalt

Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen
[Nr.99018001001000 ]

Leistungsbeschreibung

Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie als Arzt/Ärztin einen Antrag auf Erteilung der Approbation stellen. Mit Erteilung der Approbation als Arzt/Ärztin sind sie berechtigt den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Absolventen/Absolventinnen der Medizin an hessischen Hochschulen beantragen die Approbation beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Nach Vorliegen der Voraussetzungen erteilt dieses die Approbation in Form einer Urkunde.

In der Approbationsordnung für Ärzte ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Approbation
  • Kurz gefasster Lebenslauf
  • Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde
  • Identitätsnachweis
  • Amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf
  • Erklärung darüber, ob gegen den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

Welche Gebühren fallen an?

  • Fixe Kosten: ,,Verwaltungsgebühr EUR 180,00“;
  • Auslagen (Portkosten etc.): ,,EUR 6,25“

Welche Fristen muss ich beachten?

Auf Grund der zeitlichen Befristung einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.

Fachlich freigegeben am

28.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Verfahrensablauf

  • Der Approbationsantrag ist online zu stellen:
  • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
  • Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
  • Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen.
  • Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen.

Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)