Seiteninhalt
Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, Leistungen an Arbeitgeber (Zuschüsse zu Gebühren)
[Nr.99015018148002 ]
Leistungsbeschreibung
Arbeitgeber, die ohne Beschäftigungspflicht, also mit weniger als 20 Beschäftigten (§ 71 Abs. 1 SGB IX), besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zur Berufsausbildung einstellen, können Zuschüsse zu den Gebühren, insbesondere Prüfungsgebühren bei der Berufsausbildung, erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Was sollte ich noch wissen?
- Förderung von Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
(Integrationsamt LWV Hessen) - Informationen für Arbeitgeber: Prämien und Zuschüsse zur Ausbildung
(Integrationsamt LWV Hessen) - Integrationsamt LWV Hessen