Beschwerden über unerwünschte E-Mails
[Nr.99109017014001 ]
Leistungsbeschreibung
Spam-Mails sind unaufgefordert und/ oder unerwünscht an Sie versandte elektronische Werbemitteilungen, in denen Dienstleistungen und/ oder Produkte beworben werden.
Sie stellen einen Eingriff in Ihr Persönlichkeitsrecht beziehungsweise bei Zusendung an Unternehmen einen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar. Wer Spam-Mails erhält, kann von der Absenderin oder dem Absender verlangen, keine Spam-Mails an ihn zu versenden (zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch).
Es werden zwei Arten von Spam-Mails unterschieden:
a) allgemeine Spam-Mails, das heißt Werbe-E-Mails und Newsletter, die Sie nicht abonniert haben und
b) besondere Spam-Mails, das heißt E-Mails mit einem rechtswidrigen Inhalt oder die auf einen rechtswidrigen Inhalt verweisen (z. B. kinderpornographische oder volksverhetzende Inhalte).
Die Internet-Beschwerdestelle nimmt Beschwerden über Spam-Mails entgegen.
Hinweis
Die Angaben gelten für beide hier aufgeführten Arten von Spam-Mails.
Darüber hinaus verstoßen Spam-Mails gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Daraus ergibt sich für die Konkurrenz der Absenderin oder des Absenders einer Spam-Mail ein eigenständiger Unterlassungsanspruch. Sie können diesen Unterlassungsanspruch selbst geltend machen oder sich an einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen wenden. Dieser kann den Unterlassungsanspruch durchsetzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
die Spam-Mail mit ihren Metadaten (Originalheader im MSG- oder EML-Format)
Rechtsgrundlage
- § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Schadenersatzpflicht)
- § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch)
- § 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (Zweck des Gesetzes)
- § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (Verbot unlauteren Wettbewerbs)
- § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (Unzumutbare Belästigungen)
- § 8 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (Beseitigung und Unterlassung)
- § 2 Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) (Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzwidrigen Praktiken)
- § 3 Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) (Anspruchsberechtigte Stellen)
- § 13 Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) (Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen)
- Beschwerdeordnung der eco-Internet Beschwerdestelle
Zuständige Stelle
Ihre Beschwerde richten Sie per E-Mail an die Internet-Beschwerdestelle.
Bitte nutzen Sie je nach Art der Spam-Mail die folgenden E-Mail-Adressen:
für alle Spam-Mails, die ohne Ihre Aufforderung an Sie versandt wurden: allgemeiner-spam@internet-beschwerdestelle.de
für alle Spam-Mails, die zudem einen rechtswidrigen Inhalt haben oder darauf verweisen: besonderer-spam@internet-beschwerdestelle.de