Bildungsurlaubsveranstaltungen; Anerkennung der Geeignetheit als Träger beantragen
[Nr.99131021000000 ]
Leistungsbeschreibung
Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub regelt neben den Freistellungsvoraussetzungen hessischer Beschäftigter auch ein zweistufiges die Anerkennungsverfahren für Träger*innen und deren Veranstaltungen:
- Träger*innenanerkennung, nur diese können nach Abschluss des Verfahrens ihre Veranstaltungen zur Anerkennung vorlegen und
- Veranstaltungsanerkennung
An wen muss ich mich wenden?
Haben Sie Fragen zum Anerkennungsverfahren, wenden Sie sich bitte das
Hessische Ministerium für Soziales und Integration
Fachreferat „Arbeitsschutzpolitik, Arbeitnehmerweiterbildung, menschengerechte Arbeitsgestaltung“
Tel.: 0611/3219-3673
E-Mail: bildungsurlaub@hsm.hessen.de.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen dazu entnehmen Sie bitte der PDF "Informationen für interessierte Veranstalter*innen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anerkennung als Träger*in sowie die spätere Veranstaltungsanerkennung sind gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Frist für bereits anerkannte Träger*innen:
Der Antrag zur Anerkennung von Bildungsurlaubsveranstaltungen muss mind. 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration vorgelegt werden.