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Brütereien Zulassung
[Nr.99050066007000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen. 

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brütereibetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
  • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular

Die zuständige Stelle fordert bei Bedarf weitere Unterlagen an.

Welche Gebühren fallen an?

Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig) gemäß Gebührenordnung

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

elektronischer Vordruck

Was sollte ich noch wissen?

Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.

Herausgebende Stelle

Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

11.11.2020