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Verdacht auf Impfschadensfall melden
[Nr.99003031016000 ]
Leistungsbeschreibung
Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.
- Schutzimpfungen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Rechtsgrundlage
- § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- § 61 IfSG Gesundheitsschadensanerkennung
- § 62 IfSG Heilbehandlungen
- § 63 IfSG Konkurrenz von Ansprüchen, Anwendung der Vorschriften nach dem Bundesversorgungsgesetz, Übergangsregelungen zum Erstattungsverfahren an die Krankenkassen
- § 65 IfSG Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen
- § 66 IfSg Zahlungsverpflichteter
- § 20d Abs. 1 SGB V SIRL - Schutzimpfungsrichtlinie
Bemerkungen
Weitere Informationen:
- Paul-Ehrlich-Institut
- Robert-Koch-Institut
- Versorgung bei Impfschaden beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)