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11.11.2021

Renaturierung einer Gewässerparzelle, Stadt Stadtallendorf, Ortsteil Hatzbach, Landkreis Marburg-Biedenkopf

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 UVPG

Der Landesbetrieb Hessen Forst plant die Errichtung von drei Ufertaschen an einem Zulauf des Gewässers „Erksdorfer Bach“ sowie die Anlage von naturnahen Stillgewässern. Die Sohle des umzugestaltenden Gewässerabschnitts soll angehoben und das Gewässer strukturell aufgewertet werden.

Für dieses Vorhaben war nach § 7 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S .94), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen. Bei der o. g. Maßnahme ist dies nur dann der Fall, wenn die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.

Die Maßnahme führt zu einer Verbesserung der Gewässerstrukturgüte des renaturierten Gewässerabschnitts und entspricht damit den Zielen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG). Weiterhin wird die ökologische Wertigkeit des Gewässerabschnittes als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten deutlich erhöht.

Die Maßnahme führt zu einer Aufwertung für das Landschaftsbild und der Erholungseignung. Auswirkungen auf die Erholungseignung des Standortes, des Grabens und seines Ufersaums sowie die Pflanzen und Tiere sind nur temporär während der Bauphase.

Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die Untere Wasserbehörde des Landkreise Marburg-Biedenkopf

Gez. Wischka, 11.11.2021

Quelle: Landkreis Marburg-Biedenkopf