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21.03.2020

Folgemeldung 14: Kreis regelt mit neuer Verfügung Abläufe im Einzelhandel

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56 Infektionsfälle in Marburg-Biedenkopf / Hamsterkäufe werden verboten

Marburg-Biedenkopf – Mit einer neuen Allgemeinverfügung regelt der Landkreis Marburg-Biedenkopf den Infektionsschutz im Einzelhandel. Auch untersagt der Kreis sogenannte Hamsterkäufe. Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Marburg-Biedenkopf beläuft sich auf 56 Personen (Stand: 21.03.2020, 12:00 Uhr). Ein Betroffener gilt zwischenzeitlich wieder als genesen. Ein Patient wird stationär im Krankenhaus behandelt.

Für den Lebensmitteleinzelhandel, den Futtermittelhandel, Wochenmärkte, den Direktverkauf von Lebensmittelerzeugern, Reformhäuser, Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Poststellen, Waschsalons, Tankstellen und Tankstellenshops, Reinigungen, Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden, Frisöre, den Zeitungsverkauf, Blumenläden, sowie für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte hat der Kreis folgende Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutrittes und zur Vermeidung von Warteschlangen erlassen:

Je angefangener Verkaufsfläche von 20 Quadratmetern darf nur maximal eine Kundin oder ein Kunde in den Verkaufsraum eingelassen werden, also bei beispielsweise 800 Quadratmetern Verkaufsfläche maximal 40 Kunden gleichzeitig.

Zwischen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Sollte ein solcher Mindestabstand im Einzelfall nicht gewährleistet werden können, ist die Kontaktzeit auf das absolut notwendige Minimum zu begrenzen und darf 15 Minuten nicht überschreiten.

Verlassen Personen den Verkaufsraum, dürfen in gleicher Zahl Personen eingelassen werden. Jede Kundin und jeder Kunde hat einen Einkaufswagen zu benutzen. Die Zahl der verfügbaren Einkaufswagen ist auf die maximale Personenzahl zu begrenzen.

Mehrere Kassen dürfen nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Kassen geöffnet werden, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind. Dies gilt auch für den seitlichen Abstand zwischen den Kassenschlangen. Flächen mit häufigem Handkontakt, zum Beispiel Türgriffe, Griffe, Handläufe und Einkaufswagen, sind regelmäßig zu reinigen.

Waren dürfen nur in einem haushaltsüblichen Umfang an eine Person abgegeben werde, sogenannte Hamsterkäufe sind verboten

„Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Entwicklung bleibt es unser oberstes Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und mit weiteren Maßnahmen mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Diese Schritte sind notwendig, um die dauerhafte Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems sicherzustellen und die Infektionsgefahr für jeden Einzelnen deutlich zu senken“, betont Landrätin Kirsten Fründt.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist online auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de einsehbar. Dort ist auch ein weiteres Infoblatt zum Thema „Hygiene in Einrichtungen, Betrieben und Begegnungsstätten“ zu finden.

Allgemeinverfügung Handel

Infoblatt Hygiene in Einrichtungen, Betrieben und Begegnungsstätten