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16.10.2020

Folgemeldung 193: Sperrstunde, Alkoholverbot und Kontaktbeschränkungen

42 neue Infektionen / Inzidenz bei 59,2 / 201 aktive Fälle

Marburg-Biedenkopf – Sperrzeitverlängerung in der Gastronomie, Kontaktbeschränkungen und Einschränkungen beim Alkoholkonsum – das sind die Eckpunkte der Maßnahmen, die der Landkreis Marburg-Biedenkopf am Freitag beschlossen hat. Unterdessen wurden dem Gesundheitsamt 42 Neuinfektionen gemeldet; die Gesamtzahl der bestätigten Infektionen beläuft sich damit auf 746 Fälle. Das Gesundheitsamt betreut derzeit 201 aktive Fälle, 24 mehr als am Vortag.

Mit der neuen Allgemeinverfügung gestattet der Kreis den Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, in Gruppen von maximal zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes.

Zudem sind Zusammenkünfte und Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten nur noch zulässig, wenn die Zahl der Teilnehmenden 100 nicht überschreitet. Eine höhere Zahl kann der Kreis ausnahmsweise gestatten, wenn ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept vorliegt. Religiöse Zusammenkünfte wie Gottesdienste, Trauerfeiern und Bestattungen sind weiterhin zulässig, wenn die einschlägigen Hygieneregeln beachtet werden. Es gelten die entsprechenden Verordnungen der Landesregierung.

In der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr wird ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke gelten. Im gleichen Zeitraum ist es untersagt, im öffentlichen Raum, also beispielsweise auf Straßen oder Plätzen, Alkohol zu trinken, unabhängig von der Personenzahl. Für die Gastronomie wird – auch im Benehmen mit der Universitätsstadt Marburg – zudem eine Sperrzeitverlängerung in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr verfügt werden. Das heißt, Gastronomiebetriebe, Restaurants, Lokale, Bars oder Kneipen müssen um 23:00 Uhr schließen.

Private Feiern, also Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter, mit einer Teilnehmendenzahl von mehr als 25 Personen sind untersagt.

Darüber hinaus empfiehlt der Kreis dringend, generell eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn bei Begegnungen mit anderen Menschen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus gilt weiterhin in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben die Verpflichtung, beim Betreten der Räume, in Gängen oder Fluren oder beispielsweise auf dem Weg zu einer Toilette, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Mensen, Kantinen, Cafés, Eiscafés, Kneipen oder Eisdielen. Hiervon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Für Feiern in Privaträumen insbesondere in Wohnungen, empfiehlt der Kreis die Teilnehmendenzahl auf höchstens zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen zu begrenzen.

Die Allgemeinverfügung tritt am kommenden Montag, 19. Oktober 2020, in Kraft und gilt zunächst für zwei Wochen. Die Sperrzeitverlängerung für die Gastronomie wird ab Dienstag, 20. Oktober 2020, gelten.

Mit dem Anstieg der Fallzahlen wurden bislang 746 bestätigte Corona-Fälle registriert. Das Gesundheitsamt des Kreises betreut aktuell 201 aktive Fälle. Die Zahl der Personen, die wieder als genesen gelten, ist um 18 auf 540 gestiegen. Die Zahl der im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion Verstorbenen beträgt weiterhin fünf. Von den aktiven Fällen werden aktuell sechs Personen stationär behandelt, davon benötigt eine Person weiterhin eine intensivmedizinische Betreuung.

Der Unterschied zu den vom Robert Koch-Institut (RKI) vermeldeten Zahlen liegt in einer Verzögerung durch den Meldeweg. Das RKI vermeldet die Zahlen in der Regel 24 Stunden später, da die Zahlen, die das Gesundheitsamt meldet, dort nochmals geprüft und abgeglichen werden. Die Zahlen die der Landkreis täglich veröffentlicht, bilden den tatsächlichen tagesaktuellen Stand ab.

Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage (Inzidenz) im Landkreis liegt aktuell bei 59,2 ist also um 5,2 im Vergleich zum Vortag gestiegen. Damit gilt für Marburg-Biedenkopf weiter die vierte von insgesamt fünf Stufen des Eskalationskonzepts der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus. Der aktuelle Anstieg der Fallzahlen resultiert aus einer Vielzahl von Infektionen im familiären und privaten Kontext. Auch Reiserückkehrer lassen die Fallzahlen wieder ansteigen. 42 Prozent der Neuinfektionen beziehen sich auf Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. 14 Prozent sind Reiserückkehrer aus Risikogebieten. In 23 Prozent der Fälle ist kein Kontext ermittelbar. 

Die aktiven Fälle verteilen sich auf die Altersgruppe 0 bis 9 Jahre: elf Fälle; auf die Altersgruppe 10 bis 19 Jahre: 28 Fälle; auf die Altersgruppe 20 bis 29 Jahre: 45 Fälle; auf die Altersgruppe 30 bis 39 Jahre: 31 Fälle; auf die Altersgruppe 40 bis 49 Jahre: 33 Fälle; auf die Altersgruppe 50 bis 59 Jahre: 28 Fälle; auf die Altersgruppe 60 bis 69 Jahre: 15 Fälle; auf die Altersgruppe 70 bis 79 Jahre: acht Fälle sowie auf die Altersgruppe 80 bis 89 Jahre: zwei Fälle.

Um den hohen Informationsbedarf abzudecken, schaltet der Kreis ab Montag eine zweite Info-Hotline. Unter der Telefonnummer 06421 405-1888 beantwortet der Kreis ab Montag, 12:00 Uhr, und dann täglich, außer samstags und sonntags, in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr Fragen rund um die neuen Vorgaben und deren Auswirkungen. Die Hotline des Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer 06421 405-4444 für medizinische Frage rund um das Corona-Virus ist ebenfalls werktags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.

Aktuelle Informationen sind auch auf der Website des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de abrufbar.

Quelle: Landkreis Marburg-Biedenkopf