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31.03.2020

Soforthilfe beantragen

Soforthilfe für Selbstständige und Unternehmen jetzt beantragen


Die Hessische Landesregierung hat ein Soforthilfsprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Sozialunternehmen, sowie Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.


Die Soforthilfe, so das Regierungspräsidium Kassel, funktioniert einfach und unbürokratisch. Freiberufler und Kleinunternehmer mit bis zu fünf Beschäftigten können 10.000 Euro Soforthilfe erhalten. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten 20.000 Euro Soforthilfe. Für Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten gibt es immerhin 30.000 Euro.
Den Link zum Antrag finden Interessierte unterAntrag

Autor/in: Anke Koob