Folgemeldung 582: Kreisverwaltung bleibt für alle Bürgerinnen und Bürger offen
69 Corona-Neuinfektionen / RKI-Hospitalisierungsinzidenz bei 4,4
Marburg-Biedenkopf – Die Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf bleibt trotz bundesweit verschärfter Corona-Regeln weiter für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Ein 3-G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) oder ein 2-G-Nachweis (geimpft, genesen) ist auch weiterhin nicht notwendig. Eine vorherige Terminvereinbarung ist allerdings nach wie vor erforderlich. Unterdessen hat das Gesundheitsamt innerhalb eines Tages 69 Corona-Neuinfektionen registriert.
„Als Kreisverwaltung bieten wir vielfältige und wichtige Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger an. Deshalb wollen wir auch weiterhin unkompliziert persönlich erreichbar und ansprechbar sein“, betonte der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. Daher seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Pandemiezeiten durchgängig persönlich ansprechbar gewesen.
Neben einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung gilt beim Betreten des Gebäudes weiterhin eine Maskenpflicht. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auch telefonisch sowie per E-Mail beraten lassen. Ebenso lassen sich per E-Mail oder auch klassisch postalisch Anträge einreichen, die sich auf der Homepage zum Download finden. Die Unterlagen können übrigens auch über einen digitalen Briefkasten, ein Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises, gesendet werden. Die Datensicherheit ist gewährleistet.
Einige Dienstleistungen lassen sich auch bereits komplett online abwickeln. So beispielsweise über das Online-Portal der Zulassungsstelle, Anträge auf Förderung in der Kindertagespflege, der Übernahme von Kindertagesstätten-Beiträgen oder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Die aktuellen Corona-Fallzahlen:
Das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat innerhalb eines Tages 69 neue Corona-Fälle registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen liegt aktuell bei 13.939. Die durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz für Hessen liegt aktuell bei 4,4 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Derzeit werden 22 Personen stationär im Krankenhaus behandelt (+1). Davon benötigen weiter sechs Personen eine intensivmedizinische Betreuung. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt weiterhin bei 296. Das Gesundheitsamt und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuen aktuell 610 aktive Fälle. Die Zahl der genesenen Fälle hat sich um 38 auf 13.033 erhöht. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt derzeit bei 137,9.
Das Gesundheitsamt weist auf die Wichtigkeit hin, die sogenannte AHAL-Formel zu beachten. Einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen zu beachten, alltäglich Masken zu tragen, besonders wenn Abstände nicht eingehalten werden können, sowie regelmäßig zu lüften. Dies bleibt auch mit einem vollständigen Impfschutz wichtig, um sich und andere vor dem Corona-Virus zu schützen.
Eine Übersicht über die bisher geplanten Impfaktionen des Gesundheitsamtes mit mobilen Teams findet sich auf der Homepage des Kreises auf www.lkmb.de/impfaktion unter dem Stichwort „Impfaktionen: Termine“.
Aktuelles Kommunales Verteilungsmuster aktive Corona-Fälle (Zahlen vom Vortag in Klammern):
Amöneburg: 14 (13)
Angelburg: 9 (7)
Bad Endbach: 12 (13)
Biedenkopf: 24 (23)
Breidenbach: 18 (18)
Cölbe: 9 (9)
Dautphetal: 30 (29)
Ebsdorfergrund: 11 (11)
Fronhausen: 4 (3)
Gladenbach: 20 (19)
Kirchhain: 59 (52)
Lahntal: 5 (5)
Lohra: 11 (10)
Marburg: 162 (162)
Münchhausen: 6 (5)
Neustadt: 24 (20)
Rauschenberg: 5 (3)
Stadtallendorf: 91 (92)
Steffenberg: 30 (25)
Weimar: 10 (9)
Wetter: 40 (36)
Wohratal: 15 (17)
Unklar: 1 (0) = hier läuft aktuell noch die Zuordnung im Rahmen der Fallermittlung
Gesamt MR-BID: 610 (581)
Im Rahmen von Qualitätsprüfungen und Datenaktualisierungen des Gesundheitsamtes kann es vorkommen, dass bereits übermittelte Fälle im Nachhinein aktualisiert und korrigiert werden. Dadurch kann es zu Abweichungen bei der Differenz der im Vergleich zum Vortag gemeldeten Fälle kommen.